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Alunga Ambulante Pflege Beratung anfragen

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Unsere Leistungen

Wir unterstützen Menschen mit Pflegegrad in ganz Berlin und im Berliner Umland: bei der Körperpflege, im Haushalt und im Alltag. Die Leistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse oder dem Sozialamt ab.

Die Grundpflege ist das Herzstück der ambulanten Pflege. Wir helfen Ihnen bei allem, was Sie im Alltag nicht mehr allein schaffen, und lassen Ihnen dabei so viel Selbstständigkeit wie möglich. Wir pflegen aktivierend: Was Sie selbst können, machen Sie selbst, wir unterstützen dort, wo es nötig ist.

  • Waschen, Duschen oder Baden
  • Zahn-, Mund- und Haarpflege, Rasur
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen und Lagern
  • Hilfe beim Gehen und beim Treppensteigen
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Hilfe bei Toilettengang und Inkontinenzversorgung
  • Hautbeobachtung und Sturzvorbeugung

Welche Hilfe Sie brauchen, legen wir für jeden Menschen individuell fest. Grundlage ist ein persönlicher Leistungsplan nach Ihren Wünschen. Feste Uhrzeiten und eine feste Bezugsperson geben Sicherheit. Sie wissen, wer kommt, und wir kennen Ihre Gewohnheiten.

Wer zahlt? Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zur Höhe der monatlichen Pflegesachleistung. Nicht genutzte Beträge können Sie anteilig als Pflegegeld erhalten (Kombinationsleistung).

Ein gepflegtes Zuhause trägt viel zum Wohlbefinden bei. Wir übernehmen die Hausarbeit, die Ihnen schwerfällt, und richten uns dabei nach Ihren Gewohnheiten. Ihre Ordnung bleibt Ihre Ordnung.

  • Einkaufen und Besorgungen
  • Zubereiten von Mahlzeiten nach Ihren Wünschen
  • Spülen und Aufräumen
  • Reinigen der Wohnung
  • Wäsche waschen, bügeln und einräumen
  • Bett beziehen
Wer zahlt? Als Teil der Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2 oder über den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1.

Pflege ist mehr als Körperpflege. Gespräche, Bewegung und ein strukturierter Tag halten Körper und Geist aktiv. Gleichzeitig verschaffen wir pflegenden Angehörigen Zeit für sich. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen zu, schon ab Pflegegrad 1.

  • Spaziergänge und Bewegung an der frischen Luft
  • Begleitung zu Arztterminen, Friseur oder Behörden
  • Gedächtnistraining und Orientierungshilfen
  • Biografiearbeit: Erinnerungen bewahren
  • Vorlesen, Gespräche, Gesellschaftsspiele
  • Hilfe im Haushalt und bei Einkäufen
  • Erinnerung an Mahlzeiten, Trinken und Medikamente
  • Betreuung von Menschen mit Demenz
Wer zahlt? Die Pflegekasse erstattet bis zu 131 € monatlich. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

Wenn Ihre private Pflegeperson Urlaub macht, krank wird oder einfach eine Pause braucht, springen wir ein. Ihr Angehöriger bleibt in der vertrauten Umgebung und ist gut versorgt. Die Vertretung ist stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen möglich.

  • Grundpflege und Hauswirtschaft während der Abwesenheit
  • Betreuung und Gesellschaft im Alltag
  • Beratung, welches Budget Ihnen zusteht
  • Hilfe beim Antrag und bei der Abrechnung
Wer zahlt? Ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI). Bei stundenweiser Verhinderung unter acht Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, schauen uns die Pflegesituation an und geben praktische Tipps: zu Hilfsmitteln, zur Entlastung und zur Sicherheit in der Wohnung. Den Nachweis senden wir anschließend an Ihre Pflegekasse.

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal im Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal im Vierteljahr
  • Pflegegrad 1: freiwillig halbjährlich möglich
  • Auf Wunsch auf Russisch
Wer zahlt? Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse. Für Sie ist der Besuch kostenfrei.

Die Pflegeversicherung ist kompliziert. Wir kennen die Abläufe und nehmen Ihnen und Ihren Angehörigen den Papierkram so weit wie möglich ab.

  • Antrag auf Pflegegrad oder Höherstufung
  • Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI)
  • Hilfe zur Pflege beim Sozialamt (SGB XII)
  • Anträge auf Verhinderungspflege
  • Kontakt zu Sanitätshaus, Hausnotruf und Apotheke

Behandlungspflege: über unsere Kooperationspartner

Ärztlich verordnete Behandlungspflege nach SGB V, z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Verbandwechsel oder Kompressionsstrümpfe, erbringt Alunga nicht selbst. Diese Leistungen übernehmen seit vielen Jahren zuverlässig unsere Kooperationspartner mit SGB-V-Zulassung. Wir koordinieren die Zusammenarbeit, sodass Sie gut versorgt sind, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen.

Kooperationen

Ein Netzwerk für Ihre Versorgung

Was wir nicht selbst leisten, organisieren wir mit Partnern, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit Apotheken und Sanitätshäusern: Medikamente, Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel wie Rollator oder Pflegebett kommen schnell und unkompliziert zu Ihnen nach Hause. So erhalten Sie die passende Versorgung aus einer Hand.

Pflegedienste mit SGB-V-ZulassungBehandlungspflege und Medikamentengabe
Haus- und FachärzteAbstimmung zur Versorgung
ApothekenLangjährige Partner: Medikamente und Pflegeprodukte
SanitätshäuserLangjährige Partner: Rollator, Pflegebett, Hilfsmittel
HausnotrufSicherheit rund um die Uhr
PhysiotherapieBeweglichkeit erhalten
PodologieMedizinische Fußpflege
TagespflegeGemeinschaft und Struktur
MahlzeitendiensteMittagessen nach Hause
Rechtliche BetreuerZusammenarbeit bei Behördenfragen